Objektkatalog

Grundnutzung

Bezeichnung Bund

Bezeichnung Kanton

Code kommunal

Bezeichnung Gemeinde

Verbindlichkeit

1

2

3

Bemerkungen

Wohnzonen

Wohnzone 1 G

1101-1109

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Wohnzone 2 G

1111-1119

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Wohnzone 3 G

1121-1129

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Wohnzone 4 G

1131-1139

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Wohnzone 5 G

1141-1149

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Wohnzone 6 G

1151-1159

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Wohnzone 7 G und grösser

1161-1169

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Zone für Terrassenhäuser / Terrassensiedlung

1171-1179

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Arbeitszonen

Gewerbezone ohne Wohnen

1201-1209

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Industriezone

1211-1219

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Arbeitszone

1221-1229

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Mischzonen

Gewerbezone mit Wohnen / Mischzone

1301-1309

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Gewerbezone mit Wohnen / Mischzone 2 G

1311-1319

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Gewerbezone mit Wohnen / Mischzone 3 G

1321-1329

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Gewerbezone mit Wohnen / Mischzone 4 G und grösser

1331-1339

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Zone für publikumsintensive Anlagen

1341-1349

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Kernzonen

Kernzone

1401-1409

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Zentrumszone

1411-1419

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Erhaltungszone

1421-1429

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Zone für öffentliche Nutzungen

Zone für öffentliche Bauten

1501-1509

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Zone für öffentliche Anlagen

1511-1519

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

eingeschränkte Bauzonen

Grün- und Freihaltezone (innerhalb Bauzone)

1601-1609

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

kommunale Uferschutzzone innerhalb Bauzone

1611-1619

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Landwirtschaftliche Kernzone

1620

Landwirtschaftliche Kernzone

Nutzungsplan- festlegung

3

Weilerzone

1631-1639

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

weitere eingeschränkte Bauzonen

1691-1699

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Tourismus- und Freizeitzonen

Zone für Freizeit und Erholung

1701-1709

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Verkehrszonen innerhalb Baugebiet

Verkehrszone Strasse

1800

Verkehrszone Strasse

orientierend

3

Verkehrszone Bahnareal

1810

Verkehrszone Bahnareal

orientierend

3

Verkehrszone Flugplatzareal

1820

Verkehrszone Flugplatzareal

orientierend

3

weitere Verkehrszonen

1891-1899

von der Gemeinde zu vergeben

orientierend

3

weitere Bauzonen

Spezialzone

1901-1919

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

allgemeine Landwirt- schaftszone

Landwirtschaftszone

2100

Landwirtschaftszone

Nutzungsplan- festlegung

3

Spezialland- wirtschafts- zonen

Spezielle Landwirtschaftszone

2201-2209

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Rebbauzonen

Rebbauzone

2301-2309

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

weitere Landwirtschafts- zonen

weitere Landwirtschaftszonen

2901-2909

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Schutzzonen für Lebensräume und Landschaften

kommunale Naturschutzzone

3101-3109

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Waldrandschutzzone

3111-3119

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

weitere Schutzzonen für Lebensräume und Landschaften

3191-3199

von der Gemeinde/Kanton zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Zonen für Gewässer und ihre Ufer

Gewässer

3200

Gewässer

orientierend

3

weitere Zonen für Gewässer und ihre Ufer

3291-3299

von der Gemeinde/Kanton zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

weitere Schutzzonen ausserhalb der Bauzonen

weitere Schutzzonen ausserhalb Bauzonen

3901-3909

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Zonen für Kleinsiedlungen

Zonen für Kleinsiedlungen sind im Planungs- und Baugesetz des Kantons Solothurn nicht vorgesehen.

Verkehrsflächen ausserhalb Baugebiet

Verkehrsfläche Strasse

4200

Verkehrsfläche Strasse

orientierend

3

Verkehrsfläche Bahnareal

4210

Verkehrsfläche Bahnareal

orientierend

3

Verkehrsfläche Flugplatzareal

4220

Verkehrsfläche Flugplatzareal

orientierend

3

weitere Verkehrsflächen

4291-4299

von Gemeinde zu vergeben

orientierend

3

Reservezonen nach Art. 18 Abs. 2 RPG

Reservezone Wohnzone, Mischzone, Kernzone und Zentrumszone

4300

Reservezone Wohnzone, Mischzone, Kernzone und Zentrumszone

Nutzungsplan- festlegung

3

Reservezone Arbeiten

4310

Reservezone Arbeiten

Nutzungsplan- festlegung

3

Reservezone OeBA

4320

Reservezone OeBA

Nutzungsplan- festlegung

3

Reservezone

4391-4399

Reservezone

Nutzungsplan- festlegung

3

Wald

Wald

4400

Wald

orientierend

3

weitere Bauzonen nach Art. 18 Abs. 1 RPG ausserhalb Bauzonen

Golfzone

4901-4909

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Abbauzone

4911-4919

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Deponiezone

4921-4929

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

weitere Bauzonen nach Art. 18 RPG ausserhalb Bauzonen

4991-4999

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

überlagernde Festlegungen

Bezeichnung Bund

Bezeichnung Kanton

Code kommunal

Bezeichnung Gemeinde

Verbindlichkeit

1

2

3

Bemerkungen

überlagernde Ortsbild- schutzzonen

überlagernde Ortsbildschutzzone

5101-5109

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

überlagernde Schutzzonen für Lebensräume und Landschaften

BLN Gebiet

5200

BLN Gebiet

hinweisend

1

Juraschutzzone

5210

Juraschutzzone

wegleitend

Naturreservat inkl. Geotope

5220

Naturreservat inkl. Geotope

orientierend

1

Landschaftsschutz- zone

5231-5239

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Siedlungstrenn- gürtel von kommunaler Bedeutung

5240

Siedlungstrenngürtel von kommunaler Bedeutung

wegleitend

Siedlungstrenn- gürtel von kantonaler Bedeutung

5250

Siedlungstrenngürtel von kantonaler Bedeutung

wegleitend

kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi

5260

kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi

orientierend

1

kantonale Uferschutzzone

5270

kantonale Uferschutzzone

wegleitend

kommunale Uferschutzzone ausserhalb Bauzonen

5281-5289

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

weitere Schutzzonen für Lebensräume und Landschaften

5291-5299

von der Gemeinde/Kanton zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

überlagernde Gefahrenzonen

Naturgefahren erhebliche Gefährdung

5300

erhebliche Gefährdung, synoptisch

Nutzungsplan- festlegung

separater Plan gemäss eigenem Datenmodell

Naturgefahren mittlere Gefährdung

5310

mittlere Gefährdung, synoptisch

Nutzungsplan- festlegung

separater Plan gemäss eigenem Datenmodell

Naturgefahren geringe Gefährdung

5320

geringe Gefährdung, synoptisch

Nutzungsplan- festlegung

separater Plan gemäss eigenem Datenmodell

Naturgefahren Restgefährdung

5330

Restgefährdung, synoptisch

Nutzungsplan- festlegung

separater Plan gemäss eigenem Datenmodell

weitere überlagernde Nutzungszonen

Hofstattzone/ Freihaltezone

5901-5909

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Bauliche Einschränkungen

5911-5919

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Hecken, Feldgehölz und Ufergehölz

5921

Hecken

Nutzungsplan- festlegung

3

5922

Feldgehölz

Nutzungsplan- festlegung

3

5923-5929

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Grundwasser- schutzzone S1

5930

Grundwasserschutzzone S1

orientierend

1

Grundwasser- schutzzone S2

5940

Grundwasserschutzzone S2

orientierend

1

Grundwasser- schutzzone S3

5950

Grundwasserschutzzone S3

orientierend

1

Grundwasser- schutzareal

5960

Grundwasserschutzareal

orientierend

1

weitere überlagernde Nutzungszonen

5991-5999

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

Bereiche rechtsgültiger Sondernutzungs- pläne

Perimeter kantonaler Nutzungsplan

6100

Perimeter kantonaler Nutzungsplan

orientierend

13

13

Erhebung planspezifisch nach Absprache

Perimeter kommunaler Gestaltungsplan

6110

Perimeter kommunaler Gestaltungsplan

Nutzungsplan- festlegung

3

Bereiche mit Sondernutzungs- planpflicht

Perimeter Gestaltungsplanpflicht

6200

Perimeter Gestaltungsplanpflicht

Nutzungsplan- festlegung

3

Lärmempfindlich- keitsstufen

Empfindlichkeits- stufe I

6800

Empfindlichkeitsstufe I

Nutzungsplan- festlegung

3

Empfindlichkeits- stufe II

6810

Empfindlichkeitsstufe II

Nutzungsplan- festlegung

3

Empfindlichkeits- stufe II aufgestuft

6820

Empfindlichkeitsstufe II aufgestuft

Nutzungsplan- festlegung

3

Empfindlichkeits- stufe III

6830

Empfindlichkeitsstufe III

Nutzungsplan- festlegung

3

Empfindlichkeits- stufe III aufgestuft

6840

Empfindlichkeitsstufe III aufgestuft

Nutzungsplan- festlegung

3

Empfindlichkeits- stufe IV

6850

Empfindlichkeitsstufe IV

Nutzungsplan- festlegung

3

keine Empfindlichkeits- stufe

6860

keine Empfindlichkeitsstufe

Nutzungsplan festlegung

3

weitere flächenhafte Festlegungen NP

kantonales Vorranggebiet Natur und Landschaft

6900

kantonales Vorranggebiet Natur und Landschaft

orientierend

kommunales Vorranggebiet Natur und Landschaft

6911-6919

kommunales Vorranggebiet Natur und Landschaft

Nutzungsplan- festlegung

3

Planungszone

6921-6929

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung

3

weitere flächenbezogene Festlegungen NP

6991-6999

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung / orientierend / hinweisend

13

13

z.B. Archäologische Fundstellen, etc.

geologisches Objekt

8120

geologisches Objekt

hinweisend

Naturobjekt

8130

Naturobjekt

Nutzungsplan- festlegung

3

kantonal geschütztes Kulturobjekt

8200

kantonal geschütztes Kulturobjekt

orientierend

3

kommunal geschütztes Kulturobjekt

8210

kommunal geschütztes Kulturobjekt

Nutzungsplan- festlegung

13

13

z.B. Archäologische Fundstellen, etc.

schützenswertes Kulturobjekt

8220

schützenswertes Kulturobjekt

Nutzungsplan- festlegung

1

erhaltenswertes Kulturobjekt

8230

erhaltenswertes Kulturobjekt

Nutzungsplan- festlegung

1

weitere linienbezogene Festlegungen NP

Wanderweg

7900

Wanderweg

hinweisend

1

historische Verkehrsweg

7910

historische Verkehrsweg

hinweisend

1

Waldgrenze

7920

Waldgrenze

orientierend

1

negative Waldfeststellung

7930

negative Waldfeststellung

orientierend

1

eingedolte Gewässer

7991

eingedolte Gewässer

orientierend

3

weitere linienbezogene Festlegungen NP

7992-7999

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung / orientierend / hinweisend

13

13

z.B. Velorouten

Naturobjekte

geschützter Einzelbaum

8100

geschützter Einzelbaum

Nutzungsplan- festlegung

3

erhaltenswerter Einzelbaum

8110

erhaltenswerter Einzelbaum

Nutzungsplan- festlegung

3

geologisches Objekt

8120

geologisches Objekt

hinweisend

1

Naturobjekt

8130

Naturobjekt

Nutzungsplan- festlegung

3

Kulturobjekte

kantonal geschütztes Kulturobjekt

8200

kantonal geschütztes Kulturobjekt

orientierend

13

13

kommunal geschütztes Kulturobjekt

8210

kommunal geschütztes Kulturobjekt

Nutzungsplan- festlegung

3

schützenswertes Kulturobjekt

8220

schützenswertes Kulturobjekt

Nutzungsplan- festlegung

3

erhaltenswertes Kulturobjekt

8230

erhaltenswertes Kulturobjekt

Nutzungsplan- festlegung

3

weitere punktbezogene Festlegungen NP

weitere punktbezogene Festlegungen NP

8991-8999

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung / orientierend / hinweisend

3

Erschliessung

Bezeichnung Bund

Bezeichnung Kanton

Code kommunal

Bezeichnung Gemeinde

Verbindlichkeit

1

2

3

Bemerkungen

Strassen- und allg. Verkehrsflächen

Nationalstrasse

5600

Nationalstrasse

orientierend

3

Kantonsstrasse

5610

Kantonsstrasse

orientierend

3

Sammelstrasse kommunal

5620

Sammelstrasse kommunal

Nutzungsplan- festlegung

3

Erschliessungsstrasse kommunal

5630

Erschliessungsstrasse kommunal

Nutzungsplan- festlegung

3

Flurweg mit Erschliessungsfunktion

5640

Flurweg mit Erschliessungsfunktion

Nutzungsplan- festlegung

3

Flurweg ohne Erschliessungsfunktion

5650

Flurweg ohne Erschliessungsfunktion

hinweisend

3

private Erschliessungsstrasse

5660

private Erschliessungsstrasse

Nutzungsplan- festlegung

3

unklassierte Strasse

5670

unklassierte Strasse

Nutzungsplan- festlegung

3

Strassenbankett, Verkehrsinsel

5680

Strassenbankett, Verkehrsinsel

Nutzungsplan- festlegung / orientierend

3

übrige Verkehrsflächen

5691

Sichtzone

Nutzungsplan- festlegung / orientierend

3

5692-5699

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung / orientierend

3

Langsam-verkehrsflächen

Gehweg, Trottoir

5700

Gehweg, Trottoir

Nutzungsplan- festlegung

3

Fussweg

5710

Fussweg

Nutzungsplan- festlegung

3

Radweg

5720

Radweg

Nutzungsplan- festlegung

3

Fuss- und Radweg

5730

Fuss- und Radweg

Nutzungsplan- festlegung

3

Grünstreifen, Rabatte

5740

Grünstreifen, Rabatte

Nutzungsplan- festlegung / orientierend

3

übrige Flächen Langsamverkehr

5791-5799

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung / orientierend

3

nationale und kantonale Baulinien

nationale Baulinie

7101-7109

vom Kanton zu vergeben

orientierend

1

Baulinie Strasse kantonal

7110

Baulinie Strasse kantonal

orientierend

1

Vorbaulinie kantonal

7120

Vorbaulinie kantonal

orientierend

1

Gestaltungsbaulinie kantonal

7130

Gestaltungsbaulinie kantonal

orientierend

1

Rückwärtige Baulinie kantonal

7140

Rückwärtige Baulinie kantonal

orientierend

1

Baulinie Infrastruktur kantonal

7150

Baulinie Infrastruktur kantonal

orientierend

1

weitere nationale und kantonale Baulinien

7191-7199

vom Kanton zu vergeben

orientierend

1

kommunale Baulinien

Baulinie Strasse

7200

Baulinie Strasse

Nutzungsplan- festlegung

3

Vorbaulinie

7210

Vorbaulinie

Nutzungsplan- festlegung

3

Gestaltungsbaulinie

7220

Gestaltungsbaulinie

Nutzungsplan- festlegung

3

Rückwärtige Baulinie

7230

Rückwärtige Baulinie

Nutzungsplan- festlegung

3

Baulinie Infrastruktur

7240

Baulinie Infrastruktur

Nutzungsplan- festlegung

3

Waldabstandslinie

7250

Waldabstandslinie

Nutzungsplan- festlegung

3

Baulinie Hecke

7260

Baulinie Hecke

Nutzungsplan- festlegung

3

Baulinie Gewässer

7270

Baulinie Gewässer

Nutzungsplan- festlegung

3

Immissionsstreifen

7280

Immissionsstreifen

Nutzungsplan- festlegung

3

weitere kommunale Baulinien

7291-7299

weitere kommunale Baulinien

Nutzungsplan- festlegung

3

weitere linienbezogene Objekte EP

weitere linienbezogene Objekte EP

7891-7899

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung / orientierend

2

weitere punktbezogene Objekte EP

weitere punktbezogene Objekte EP

8891-8899

von der Gemeinde zu vergeben

Nutzungsplan- festlegung / orientierend

2

1, 13: Datenabgabe / -erhebung Kanton

2: Datenabgabe mit Anpassungsauftrag

3, 13: von der Gemeinde zu erheben

Beschreibung Grundnutzungen

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1101-1109 Wohnzone 1 G

Zone für Wohnbauten und nichtstörende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, max. 1 Vollgeschoss

1111-1119 Wohnzone 2 G

Zone für Wohnbauten und nichtstörende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, max. 2 Vollgeschosse

1121-1129 Wohnzone 3 G

Zone für Wohnbauten und nichtstörende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, max. 3 Vollgeschosse

1131-1139 Wohnzone 4 G

Zone für Wohnbauten und nichtstörende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, max. 4 Vollgeschoss

1141-1149 Wohnzone 5 G

Zone für Wohnbauten und nichtstörende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, max. 5 Vollgeschoss

1151-1159 Wohnzone 6 G

Zone für Wohnbauten und nichtstörende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, max. 6 Vollgeschoss

1161-1169 Wohnzone 7 G und grösser

Zone für Wohnbauten und nichtstörende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, ab 7 Vollgeschoss

1171-1179 Zone für Terrassenhäuser / Terrassensiedlung

Zone für Wohnbauten und nichtstörende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe in Terrassenbauweise

1201-1209 Gewerbezonen ohne Wohnen

Zone für mässig störende Gewerbebetriebe, nur betriebsnotwendige Wohnungen

1211-1219 Industriezone

Zone für Industriebetriebe und betriebsnotwendige Wohnungen

1221-1229 Arbeitszone

Zone für nicht oder mässig störende Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe

1301-1309 Gewerbezone mit Wohnen / Mischzone

Zone für mässig störende Gewerbebetriebe und Wohnnutzungen, welche über betriebsnotwendige Wohnungen hinausgeht

1311-1319 Gewerbezone mit Wohnen / Mischzone 2 G

Zone für mässig störende Gewerbebetriebe und Wohnnutzungen, welche über betriebsnotwendige Wohnungen hinausgeht, max. 2 Vollgeschosse

1321-1329 Gewerbezone mit Wohnen / Mischzone 3 G

Zone für mässig störende Gewerbebetriebe und Wohnnutzungen, welche über betriebsnotwendige Wohnungen hinausgeht, max. 3 Vollgeschosse

1331-1339 Gewerbezone mit Wohnen / Mischzone 4 G und grösser

Zone für mässig störende Gewerbebetriebe und Wohnnutzungen, welche über betriebsnotwendige Wohnungen hinausgeht, ab 4 Vollgeschosse

1341-1349 Zone für publikumsintensive Anlagen

Zone für publikumsintensive Anlagen (mehr als 1‘500 Fahrten/Tag)

1401-1409 Kernzone

Zone für Ortsteile, die als Zentren bereits bestehen oder als solche neu gebildet werden. Zone für öffentliche Bauten, Geschäfts-, Wohnbauten und teils für nicht störende oder mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.

1411-1419 Zentrumszone

Zone für Ortsteile, die als Zentren bereits bestehen oder als solche neu gebildet werden. Zone für öffentliche Bauten, Geschäfts-, Wohnbauten und teils für nicht störende oder mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.

1421-1429 Erhaltungszone

Zone für den Erhalt von historisch bedeutender Bausubstanz. U.a. bei Ortsbildschutzzone, die als Grundnutzung definiert ist, anzuwenden.

1501-1509 Zone für öffentliche Bauten

Zone für öffentliche oder öffentlichen Zwecken dienenden Bauten

1511-1519 Zone für öffentliche Anlagen

Zone für öffentliche oder öffentlichen Zwecken Anlagen.

1601-1609 Grün- und Freihaltezone innerhalb Bauzone

Zone, welche weitgehend vor einer Überbauung mit Bauten und Anlagen freizuhalten ist und die zur Siedlungsqualität beiträgt.

1611-1619 kommunale Uferschutzzone innerhalb Bauzone

Kommunale Zone für den Schutz von Ufern innerhalb der Bauzone

Damit keine Uferschutzexklaven entstehen haben wir folgende Lösung gefunden. Die Uferschutzzone welche an eine Bauzone grenzt ist eine kommunale Uferschutzzone innerhalb Bauzone 1611 – 1619. Gewässer sind ausserhalb der Bauzone. Die der Bauzone abgewandten Seite, sind entweder eine der Landwirtschaft überlagerten Fläche kantonale Uferschutzzone 5270, kommunale Uferschutzzone ausserhalb der Bauzone 5281-5289 oder eine weitere Zone für Gewässer und ihre Ufer 3291-3299.

1620 Landwirtschaftliche Kernzone

Zone zur Sicherung des Bestandes und der Nutzung der Landwirtschaftsbetriebe im Siedlungsgebiet

1631-1639 Weilerzone

Zone, welche ein weitgehend überbautes Gebiet von geschlossenen Gebäudegruppen in einer ganzjährig bewohnten Kleinsiedlung umfasst, welche keine nennenswerte Entwicklung aufweist.

1691-1699 weitere eingeschränkte Bauzonen

Bauzonen mit gewissen Einschränkungen

1701-1709 Zone für Freizeit und Erholung

Zone für Bauten und Anlagen für den, Tourismus, die Freizeit und Erholung

1800 Verkehrszone Strasse (innerhalb Bauzone)

In der Regel die übrig geblieben Fläche in der Bauzone welche keiner anderen Grundnutzung zugewiesen wird.

  • Innerhalb der Bauzone sind die Strassen grundsätzlich nach Parzellengrenze der AV - Liegenschaften zu erfassen. Folglich kann ein Konflikt zum Grundsatz, dass die rechtsgültige Situation abgebildet werden soll entstehen.

Beispiel Kreisel in Kappel. Hier wird die neue Situation abgebildet. Ein genehmigtes Strassenprojekt ist Voraussetzung dafür, dass die Änderungen in der AV eingespiesen werden. Die Abweichung zum Grundsatz wird in kauf genommen, dafür sind die Pläne aktueller und der Aufwand für eine Ortsplanung oder Revision wird minimiert.

Die angrenzenden W2 Zonen erhalten die Bemerkung Abweichung zur rechtsgültigen Situation (Bemerkung nicht der Strasse anhängen).

_images/1800verkehrszonestrasse.jpg

Beispiel Kreisel Kappel: Ist die Nutzungszone an den „neuen“ Kreisel anzupassen? links - rechtskräfitger Bauzonenplan mit angepasster W2 (grün), mitte - AV - schwarz-weiss mit angepasster W2 (grün) , rechts - Orthophoto mit AV - schwarz-weiss .

  • Abgrenzung Verkehrsfläche Strasse: Die Bodenbedeckung der amtlichen Vermessung kennt Trottoir und Verkehrsinseln. Gehören sie vorbehaltlos zur Verkehrsfläche Strasse? Bei den Zonencodes 180 und 420 ist keine Differenzierung erforderlich; Die Unterscheidung erfolgt ausschliesslich über die Erschliessungsplanung.

1810 Verkehrszone Bahnareal

Zone, welche die Verkehrsflächen des Bahnareals umfasst

1820 Verkehrszone Flugplatzareal (innerhalb Bauzone)

Zone, welche die Verkehrsflächen des Flugplatzareals innerhalb der Bauzone umfasst

1891-1899 weitere Verkehrszonen (innerhalb Bauzone)

Zone, welche weitere Verkehrsflächen innerhalb der Bauzone umfasst

1901-1909 Spezialzonen

Weitere Bauzonen für Nutzungen mit speziellen Vorschriften, welche keiner gängigen Zonenart zugeordnet werden können. Ist zurückhaltend anzuwenden.

2100 Landwirtschaftszone

Zone für die landwirtschaftliche Nutzung oder den produzierenden Gartenbau ausserhalb des Siedlungsgebietes

2201-2209 Spezielle Landwirtschaftszonen

Zone in der nebst der landwirtschaftlichen Nutzungen oder dem produzierenden Gartenbau auch Bauten und Anlagen zulässig sind, welche über die innere Aufstockung hinausgehen und der boden-unabhängigen Produktion von verwertbaren Erzeugnissen aus Tierhaltung und Pflanzenbau dienen.

2301-2309 Rebbauzonen

Zone für den Rebbau

2901-2909 weitere Landwirtschaftszonen

Weitere Zonen für die landwirtschaftliche Nutzung oder den produzierenden Gartenbau ausserhalb des Siedlung

3101-3109 kommunale Naturschutzzone

Zone von kommunaler Bedeutung zum Schutz von Naturobjekten und ihrer Umgebung oder Gebieten von besonderer Bedeutung

3111-3119 Waldrandschutzzone

Zone zum Schutz des Waldes vor Beeinträchtigung durch Bauten und bauliche Anlagen oder zum Schutz derer durch Beeinträchtigung durch den Wald.

  • Massgebend für die Abgrenzung zwischen Wald und Waldrandschutzzone ist der Waldfestlegungsplan und die dort festgehaltene Waldgrenze.

3191-3199 weitere Schutzzonen für Lebensräume und Landschaften

Zone für den Schutz weiterer Lebensräume und Landschaften

3200 Gewässer

Fliessendes oder stehendes Gewässer gemäss amtlicher Vermessung

  • In der AV - Bodenbedeckung als Fläche ausgeschiedene Gewässer sind immer zu erfassen. Linienförmige Gewässer der AV - Bodenbedeckung hingegen nicht. Folglich wird es meist andere Gewässerverläufe geben als im rechtsgültigen Plan (keine Bemerkung, ist bei allen Gewässern so). Die Uferschutzzonen (161, 329, 527 oder 528) beiben in ihrem ursprünglichen Ausmass bestehen (Abgrenzung zu Siedlungsbereich, Landwirtschaft oder Wald bleibt gleich; Abgrenzung Gewässer- Uferschutzzone wird abweichend zum rechtgültigen Plan sein).

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Beispiel Büsserach, Gewässer anpassen: links - rechtskräfitger Bauzonenplan mit AV - Bodenbedeckung (schwarz), rechts - Gewässer digitalisiert (grün)

3291-3299 weitere Zonen für Gewässer und ihre Ufer

Weitere Zonen für Gewässer und ihre Ufer

3901-3909 weitere Schutzzonen ausserhalb Bauzonen

Weitere Zonen zum Schutz von bestimmten Objekten und ihrer Umgebung oder Gebieten von besonderer Bedeutung ausserhalb der Bauzone

4200 Verkehrsfläche Strasse

Fall 1: bestehende Erschliessung in AV - Liegenschaften nicht ausgeschieden, in AV - Bodenbedeckung jedoch als Weg markiert. Weg wird nicht erfasst, jedoch über die Hintergrundkarte im WebGIS eingeblendet. Im Zweifelsfall an den Gesamtplan halten

Fall 2a: noch nicht ausgeführte Erschliessung muss erfasst werden wenn es im Gesamtplan ausgewiesen wurde (für das Beispiel Seusethof bei Selzach gilt 2a).

Fall 2b: noch nicht ausgeführte Erschliessung muss nicht erfasst werden wenn es im Gesamtplan nicht ausgewiesen wurde.

Fall 3: grössere Abweichung von der AV - Liegenschaften von der aktuellen Situation. In diesem Fall die AV - Bodenbedeckung verwenden.

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Beispiel Seusethof bei Selzach: AV - Liegenschaften (magenta), AV - Bodenbedeckung (farbig mit schwarzen Linien).

  • Abgrenzung Verkehrsfläche Strasse: Die Bodenbedeckung der amtlichen Vermessung kennt Trottoir und Verkehrsinseln. Bei den Zonencodes 180 und 420 ist keine Differenzierung erforderlich; Die Unterscheidung erfolgt ausschliesslich über die Erschliessungsplanung.

4210 Verkehrsfläche Bahnareal

Verkehrsfläche des Bahnareals, die keiner Zone zugewiesen sind

4220 Verkehrsfläche Flugplatzareal

Verkehrsfläche des Flugplatzareals, die keiner Zone zugewiesen sind

4291-4299 weitere Verkehrsflächen

weitere Verkehrsflächen, die keiner Zone zugewiesen sind

4300 Reservezone Wohnzone, Mischzone, Kernzone und Zentrumszone

Land, das aus siedlungspolitischen Gründen für eine spätere Überbauung in Frage kommt, wobei die voraussichtliche Nutzung Wohnen / Misch- / Kern- Zentrumszone sein wird

4310 Reservezone Arbeiten

Land, das aus siedlungspolitischen Gründen für eine spätere Überbauung in Frage kommt, wobei die voraussichtliche Nutzung Gewerbe/Industrie/Arbeiten sein wird

4320 Reservezone OeBA

Land, das aus siedlungspolitischen Gründen für eine spätere Überbauung in Frage kommt, wobei die voraussichtliche Nutzung öffentliche Bauten und Anlagen sein wird

4391-4399 Reservezone

Land, das aus siedlungspolitischen Gründen für eine spätere Überbauung in Frage kommt

4400 Wald

Wald; innerhalb Bauzone gemäss Waldfeststellung, ausserhalb Bauzone gemäss amtlicher Vermessung

Ausserhalb der Bauzone gilt der dynamische Waldbegriff, dort wo eine Waldfeststellung vorhanden ist, der statische. Es ist deshalb davon auszugehen, dass ausserhalb Bauzone die AV - Liegenschaften bezüglich Wald aktueller ist als der Gesamtplan der Gemeinde. Bei der Digitalisierung ist deshalb grundsätzlich und mit Ausnahme von Bereichen mit Waldfeststellung die AV - Liegenschaften zu berücksichtigen. Auf die Standartbemerkung wird verzichtet.

4901-4919 Golfzone

Zone für Golfanlagen

Oft an die zeitliche Dauer der bezeichneten Nutzung gekoppelt, mit Rückführung in die Landwirtschaftszone oder Wald nach Abschluss / Wegfall der Sondernutzung.

4911-4919 Abbauzone

Zone für Abbaugebiete

Oft an die zeitliche Dauer der bezeichneten Nutzung gekoppelt, mit Rückführung in die Landwirtschaftszone oder Wald nach Abschluss / Wegfall der Sondernutzung.

4921-4929 Deponiezone

Zone für Deponien

Oft an die zeitliche Dauer der bezeichneten Nutzung gekoppelt, mit Rückführung in die Landwirtschaftszone oder Wald nach Abschluss / Wegfall der Sondernutzung.

4991-4999 weitere Bauzonen nach Art. 18 RPG ausserhalb Bauzonen

weitere Bauzonen nach Art. 18 Abs. 1 RPG ausserhalb Bauzonen

Oft an die zeitliche Dauer der bezeichneten Nutzung gekoppelt, mit Rückführung in die Landwirtschaftszone oder Wald nach Abschluss / Wegfall der Sondernutzung.

Beschreibung überlagernde Festlegungen

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5101-5109 überlagernde Ortsbildschutzzone

Überlagernd Zone zum Schutz, Erhalt oder Aufwertung historisch wertvoller Ortsbilder, -teile und Areale und deren Umgebung.

In einzelnen Gemeinden ist die Ortsbildschutzzone als Grundnutzung definiert. In diesen Fällen ist sie der Erhaltungszone zuzuweisen.

5200 BLN Gebiet

Landschaften, die entweder schweizweit einzigartig sind, einen charakteristischen Landschaftstyp vertreten oder aufgrund ihrer Ruhe, Ungestörtheit oder ausserordentlichen Schönheit eine besondere Attraktivität aufweisen.

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

  • aneinandergrenzende BLN-Gebiete dürfen nicht verschmolzen werden. Betrifft die Gemeinden Wisen und Kienberg.

5210 Juraschutzzone

überlagernde Zone zum Schutze von Gebieten von besonderer Schönheit und Eigenart

5220 Naturreservat inkl. Geotope

Mit Schutzverfügungen oder Nutzungsplänen geschützte Gebiete oder Objekte zur Erhaltung und Aufwertung von Lebensräumen (Biotope), Landschaftsformen sowie erdgeschichtlicher Zeugnisse (Geotope)

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

5231-5239 Landschaftsschutzzone

Überlagernde Zone zur Erhaltung und Aufwertung von unverbauten Landschaften, Gebiete von besonderer Schöneheit und empfindlichen Landschaftskammern

5240 Siedlungstrenngürtel von kommunaler Bedeutung

Überlagernde kommunale Zone zur langfristigen Sicherung zusammenhängender Landschaftsräume und zur Verhinderung des Zusammenwachsens von Siedlungen oder deren Ausdehnung in charakteristischen unverbauten Landschaftskammern

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

5250 Siedlungstrenngürtel von kantonaler Bedeutung

Überlagernde kantonale Zone zur langfristigen Sicherung grösserer zusammenhängender Landschaftsräume und zur Verhinderung des Zusammenwachsens von Siedlungen oder deren Ausdehnung in charakteristischen unverbauten Landschaftskammern

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

5260 kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi

Zone von kantonaler Bedeutung für die landwirtschaftliche Nutzung und gleichzeitigen Schutz des Gebietes Witi zwischen Grenchen und Solothurn

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

5270 kantonale Uferschutzzone

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

  • Abgrenzung Uferschutzzone: bsp. die Uferschutzzone ist 10 m parallel zum Gewässer definiert. Der 10 m breite Streifen überlagert die Verkehrsfläche Strasse. Priorität liegt bei der Strassenfläche.

5281-5289 kommunale Uferschutzzone ausserhalb Bauzonen

  • Abgrenzung Uferschutzzone: bsp. die Uferschutzzone ist 10 m parallel zum Gewässer definiert. Der 10 m breite Streifen überlagert die Verkehrsfläche Strasse. Priorität liegt bei der Strassenfläche.

  • Rechtsgültige Situation aus dem Gesamtplan übernehmen auch wenn in der AV kein Gewässer ausgeschieden ist (weder BB Gewässer noch EO eingedoltes Gewässer).

5291-5299 weitere Schutzzonen für Lebensräume und Landschaften

Weitere Zonen zum Schutz von bestimmten Objekten und ihrer Umgebung oder Gebieten von besonderer Bedeutung ausserhalb der Bauzone

5300 Naturgefahren erhebliche Gefährdung

Gebiete, welche - basierend auf der Gefahrenkarte - durch Rutsch / Wasser / Steinschlag erheblich bedroht sind (Verbotsbereich)

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

5310 Naturgefahren mittlere Gefährdung

Gebiete, welche - basierend auf der Gefahrenkarte - durch Rutsch / Wasser / Steinschlag bedroht sind (Gebotsbereich)

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

5320 Naturgefahren geringe Gefährdung

Gebiete, welche - basierend auf der Gefahrenkarte - durch Rutsch / Wasser / Steinschlag bedroht sind (Hinweisbereich)

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

5330 Naturgefahren Restgefährdung

Gebiete, welche - basierend auf der Gefahrenkarte - durch Rutsch / Wasser / Steinschlag bedroht sind (Hinweisbereich)

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

5901-5909 Hofstattzone / Freihaltezone

Zone, welche weitgehend vor einer Überbauung mit Bauten und Anlagen freizuhalten ist und die zur Siedlungsqualität beiträgt.

5911-5919 Bauliche Einschränkungen

Zone mit baulicher Einschränkung

5921-5929 Hecken, Feldgehölz, Ufergehölz

Hecke nach Heckenrichtlinie, Feldgehölz nach Natur- und Heimatschutzverordnung

Hecken, Feldgehölze, Ufergehölz ist eine überlagerte Ebene; Die Abgrenzung von Wald, Feldgehölzen (Definition siehe § 7 der kantonalen Waldverordnung ) und Hecken ist Sache der Ortsplanung.

Hecken

  • Der Code 5921 ist für Hecken frei zu halten.

Feldgehölz

  • Der Code 5922 ist für Feldgehölze frei zu halten.

  • Feldgehölze sind bei der Ersterfassung als Wald zu erfassen. Dies, weil Feldgehölze rechtlich dem Wald gleichgestellt sind und somit eine Grundnutzung darstellen.

  • Feldgehölze sind in der Ortsplanung doppelt zu erfassen: in der Grundnutzung als Wald und in der überlagerten Nutzung als Feldgehölz mit dem kommunalen Code 5922.

Ufergehölz

5930 Grundwasserschutzzone S1

Die Zone S1 dient dem Schutz der Fassungsanlagen sowie deren unmittelbaren Umgebung, ferner - bei stark heterogenen Karst- und Kluft-Grundwasserleitern - dem Schutz der unmittelbaren Umgebung geologischer Strukturen, bei denen Oberflächenwasser konzentriert in den Untergrund gelangt (Schluckstellen).

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

5940 Grundwasserschutzzone S2

Die Zone S2 soll verhindern, dass Krankheitserreger sowie Stoffe, die Wasser verunreinigen können, in solchen Mengen in die Fassungsanlagen gelangen, dass sie die Trinkwassernutzung gefährden, ferner soll der Grundwasserzufluss durch unterirdische Anlagen nicht behindert werden.

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

5950 Grundwasserschutzzone S3

Die Zone S3 (weitere Schutzzone) dient als Pufferzone um die Zone S2. Sie gewährleistet den Schutz vor Anlagen und Tätigkeiten, die ein besonderes Risiko für das Grundwasser darstellen und soll ermöglichen, dass bei unmittelbar drohender Gefahr (z. B. Unfall mit Gefahrengut) für die erforderlichen Interventions- oder Sanierungsmassnahmen genügend Zeit und Raum zur Verfügung stehen.

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

5960 Grundwasserschutzareal

Grundwasserschutzareale sind Gebiete, welche im Hinblick auf eine künftige Grundwassernutzung zu Trinkwasserzwecken freigehalten und wo der Schutz des Grundwassers vorsorglich sichergestellt wird. In diesen Arealen dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt werden, welche die künftige Grundwassernutzung beeinträchtigen können.

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

5991-5999 weitere überlagernde Nutzungszonen

Weitere überlagernde Nutzungszonen

6100 Perimeter kantonaler Nutzungsplan

Gebiet, in dem ein kantonaler Nutzungsplan rechtsgültig ist.

6110 Perimeter kommunaler Gestaltungsplan

Gebiet, in dem ein kommunaler Nutzungsplan rechtsgültig ist.

6200 Perimeter Gestaltungsplanpflicht

Gebiet, für dessen Bebauung ein Gestaltungsplan erstellt und vom Regierungsrat genehmigt werden muss

6800 Empfindlichkeitsstufe I

Gebiete mit Lärmempfindlichkeitsstufe I (nicht störende Nutzungen)

  • Verkehrsflächen besitzen keine Lärmempfindlichkeitsstufen, weder innerhalb, noch ausserhalb des Baugebietes

6810 Empfindlichkeitsstufe II

Gebiete mit Lärmempfindlichkeitsstufe II (nicht störende Nutzungen)

6820 Empfindlichkeitsstufe II aufgestuft

Gebiete mit Lärmempfindlichkeitsstufe II (nicht störende Nutzungen), welche um eine Empfindlichkeitsstufe angehoben werden

6830 Empfindlichkeitsstufe III

6840 Empfindlichkeitsstufe III aufgestuft

Gebiete mit Lärmempfindlichkeitsstufe III (nicht störende Nutzungen), welche um eine Empfindlichkeitsstufe angehoben werden

6850 Empfindlichkeitsstufe IV

Gebiete mit Lärmempfindlichkeitsstufe IV (stark störende Nutzungen)

6860 keine Empfindlichkeitsstufe

Gebiete ohne Lärmempfindlichkeitsstufe

  • wird auf alle Zonen angewendet, für die keine Empfindlichkeitsstufe nach Art. 43 LVS. vorgesehen ist.

  • Verkehrsflächen besitzen keine Lämempfindlichkeitsstufen, weder innerhalb, noch ausserhalb des Baugebietes.

6900 kantonales Vorranggebiet Natur und Landschaft

Gebiet von kantonaler Bedeutung zur Erhaltung und Aufwertung von Landschaften und Lebensräumen schützenswerter Tiere und Pflanzen

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

6911-6919 kommunales Vorranggebiet Natur und Landschaft

Gebiet von kommunaler Bedeutung zur Erhaltung und Aufwertung von Landschaften und Lebensräumen schützenswerter Tiere und Pflanzen.

6921-6929 Planungszone

Genau bezeichnete Gebiete, in denen keine baulichen Veränderungen oder sonstigen Vorkehren getroffen werden dürfen, die einer laufenden Planung widersprechen.

6991-6999 weitere flächenbezogene Festlegungen NP

weitere flächenhafte Festlegungen Dies sind z.B. geschützte archäologische Fundstellen.

8120 geologisches Objekt

geologisches Objekt

  • Kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

  • Kann als überlagernde Fläche oder Punkt erfasst werden.

8130 Naturobjekt

Naturobjekt

  • Kann als überlagernde Fläche oder Punkt erfasst werden.

8200 kantonal geschütztes Kulturobjekt

Mit Regierungsratsbeschluss geschütztes Kulturobjekt

  • kann als überlagernde Fläche (z.B. bei Gebäude) oder Punkt (z.B. für Wegkreuz) erfasst werden

8210 kommunal geschütztes Kulturobjekt

Mit kommunalem Beschluss geschütztes Kulturobjekt

  • kann als überlagernde Fläche (z.B. bei Gebäude) oder Punkt (z.B. für Wegkreuz) erfasst werden

8220 schützenswertes Kulturobjekt

Mit kommunalem Beschluss als schützenswert eingestuftes Kulturobjekt

  • kann als überlagernde Fläche (z.B. bei Gebäude) oder Punkt (z.B. für Wegkreuz) erfasst werden

8230 erhaltenswertes Kulturobjekt

Mit kommunalem Beschluss als erhaltenswert eingestuftes Kulturobjekt

  • kann als überlagernde Fläche (z.B. bei Gebäude) oder Punkt (z.B. für Wegkreuz) erfasst werden

7900 Wanderweg

Wanderweg gemäss Inventar Wanderwege

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

7910 historischer Verkehrsweg

historische Verkehrswege gemäss kantonalem Inventarplan

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

7920 Waldgrenze

Grenze des Waldes gemäss Waldfeststellung

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

7930 negative Waldfeststellung

Festgestellte Flächen, die nicht als Wald gelten

  • kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

7991 eingedolte Gewässer

unterirdische künstliche Gewässerführung

  • Eingedolte Gewässer werden aus darstellerischer Notwendigkeit immer als Linie statt einer Fläche erfasst (einer Fläche kann keine Richtung zugewiesen werden, was voraussetzung ist für die gewohnte blau geschrichelte Symbolik).

7992-7999 weitere linienbezogene Festlegungen

weitere linienbezogene Festlegungen

  • Der Code 5691 ist für Sichtzonen frei zu halten.

  • Hochspannungsleitungen sind nicht zu erfassen. Diese wurden bereits über die AV erfasst und werden auch über diese dargestellt.

8100 geschützter Einzelbaum

kommunal geschützter Einzelbaum

8110 erhaltenswerter Einzelbaum

kommunal erhaltenswerter Einzelbaum

8120 geologisches Objekt

geologisches Objekt

  • Kantonaler Datensatz. Muss nicht erhoben werden.

  • kann als überlagernde Fläche oder Punkt erfasst werden

8130 Naturobjekt

Naturobjekt

8200 kantonal geschütztes Kulturobjekt

Mit Regierungsratsbeschluss geschütztes Kulturobjekt

8210 kommunal geschütztes Kulturobjekt

Mit kommunalem Beschluss geschütztes Kulturobjekt

8220 schützenswertes Kulturobjekt

Mit kommunalem Beschluss als schützenswert eingestuftes Kulturobjekt Kulturobjekt können als überlagernde Fläche (z.B. bei Gebäude) oder Punkt (z.B. für Wegkreuz) erfasst werden

8230 erhaltenswertes Kulturobjekt

Mit kommunalem Beschluss als erhaltenswert eingestuftes Kulturobjekt

8991-8999 weitere punktbezogene Festlegungen NP

weitere punktbezogene Festlegungen NP Dies sind z.B. geschützte archäologische Fundstellen.

Beschreibung Erschliessungen

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Die Fläche der Erschliessung (Flächen innerhalb der Bauzone sowie Flächen mit Erschliessungsplan) muss grundsätzlich gleich gross sein wie die Flächen der Verkehrszonen (180, 181, 182, 189) und Verkehrsflächen (420, 421, 422, 420) der Grundnutzung.

Wurde z.B. der Strassenverlauf auf einem Erschliessungsplan geändert (zb. neuer Kreisel statt Kreuzung, neubau Trottoir), so ist die Grundnutzung an den neueren Erschliessungsplan anzupassen. Im Perimeter aller Erschliessungspläne muss die Fläche der Verkehrsflächen der Grundflächen gleich sein, wie jene der Erschliessung. Existiert in einem Bereich des BZP kein Erschliessungsplan, so gibt es logischerweise kein Überlagerung (und folglich können sie auch nicht gleich gross sein).

Für sämtliche Pläne gilt die Feststellung, dass jeweils nur Genehmigungsinhalte zu übernehmen sind.

Bei Kantonalen Strassenplänen gilt:

5600 Nationalstrasse

Alle Strassenflächeninnerhalb der Bauzonengrenze die als Nationalstrasse klassiert sind

5610 Kantonsstrasse

Alle Strassenflächen von Strassen innerhalb der Bauzonengrenze die als Kantonsstrasse klassiert sind (Kantonsstrassenverzeichnis und Strassenkategorienplan, kantonale Erschliessungspläne)

5620 Sammelstrasse kommunal

Alle Strassenflächen von Strassen innerhalb der Bauzonengrenze die als kommunale Sammelstrasse klassiert sind (Strassenkategorienplan, Erschliessungsplan)

5630 Erschliessungsstrasse kommunal

Alle Strassenflächen von Strassen innerhalb der Bauzonengrenze die als kommunale Erschliessungsstrasse klassiert sind (Strassenkategorienplan, Erschliessungsplan)

5640 Flurweg mit Erschliessungsfunktion

Alle Strassenflächen von Strassen die als Flurweg mit Erschliessungsfunktion klassiert sind (Strassenkategorienplan, Erschliessungsplan)

5650 Flurweg ohne Erschliessungsfunktion

Alle Strassenflächen von Strassen die als Flurweg ohne Erschliessungsfunktion klassiert sind (Strassenkategorienplan, Erschliessungsplan)

5660 private Erschliessungsstrassen

Alle Strassenflächen von nicht-öffentlichen Strassen (Erschliessungsplan)

5670 unklassierte Strasse

Alle Strassenflächen, die nicht klassiert sind

5680 Strassenbankett, Verkehrsinsel

Alle Flächen entlang von Strassen, die als Strassenbankett oder Verkehrsinsel dienen

5691 Sichtzonen

Sichtzonen gewährleisten eine frei Sicht bei Strasseneinmündungen, Kurven und Ausfahrten auf übergeordnete Strassen (im Sinne von § 50 der kant. Bauverordnung, KBV, BGS 711.61).

5692-5699 übrige Verkehrsflächen

Alle übrigen Verkehrsflächen, die nicht in die aufgeführten Kategorien aufgeteilt werden können.

  • Der Code 5691 ist für Sichtzonen frei zu halten.

5700 Gehweg / Trottoir

Alle Flächen entlang öffentlicher Strassen, die für Gehwege/Trottoir vorgesehen sind (Erschliessungsplan)

5710 Fussweg

Alle Flächen, die für Fusswege vorgesehen sind (Strassenkategorienplan und Erschliessungspläne)

5720 Radweg

Alle Flächen, die für Radwege vorgesehen sind (Strassenkategorienplan und Erschliessungspläne)

5730 Fuss- und Radweg

Alle Flächen, die für kombinierte Fuss- und Radwege vorgesehen sind (Strassenkategorienplan und Erschliessungspläne)

5740 Grünstreifen, Rabatte

Alle Flächen, die für Grünstreifen oder Rabatte vorgesehen sind (Strassenkategorienplan und Erschliessungspläne)

5791-5799 übrige Flächen Langsamverkehr

übrige Flächen Langsamverkehr

Baulinien

Was ist zu tun wenn keine Baulinien vorhanden sind (gestützt auf §46 KBV )?

  • Bauabstände gelten unabhängig davon, ob sie eine öffentlichen Auflage durchlaufen haben. Die Linien sind demzufolge zu erfassen. Im Informationssystem gibt es dazu keinen RRB welcher verknüpft werden könnte. Darum wird direkt die gesetzliche Grundlage 200-Kanton/Erlasse/Auszug-Kantonale-Bauverordnung.pdf an Stelle des RRB verknüpft. Das PubliziertAb des Dokument ist der 01.01.1991. Ein Genehmigungsdatum der Baulinie gibt es nicht (Datenmodell verlangt jedoch ein Datum). Deshalb ist das Datum 01.01.1900 zu verwenden.

Was ist mit den Baulinien zu tun, wenn sich ein Gebäude baulich verändert hat?

  • Baulinien an die neue (AV) Situation anpassen und mit dem Kommentar Abweichung zum rechtsgültigen Plan ergänzen. Es werden nur bestehende Linien angepasst und keine neu erstellt oder einem anderen Code zugewiesen.

7101-4109 nationale Baulinien

Baulinien entlang von nationalen Infrastrukturen

7110 Baulinie Strasse kantonal

Baulinien entlang Kantonsstrassen gemäss kantonaler Erschliessungspläne

7120 Vorbaulinie kantonal

Vorbaulinien entlang Kantonsstrassen gemäss kantonaler Erschliessungspläne

7130 Gestaltungsbaulinie kantonal

Gestaltungsbaulinien entlang Kantonsstrassen gemäss kantonaler Erschliessungspläne

7140 Rückwärtige Baulinie kantonal

Rückwärtige Baulinien in kantonalen Nutzungsplänen, rückwärtige Baulinien dienen, v.a. der Freihaltung bestimmter Bereiche

7150 Baulinien Infrastruktur kantonal

Baulinien entlang Leitungen, Gewässern etc. in kantonalen Nutzungsplänen

7191-7199 weitere nationale und kantonale Baulinien

weitere nationale und kantonale Baulinien

7200 Baulinie Strasse

Baulinien entlang kommunaler Strassen gemäss kommunaler Erschliessungspläne

7210 Vorbaulinie

Vorbaulinien entlang kommunaler Strassen gemäss kommunaler Erschliessungspläne

7220 Gestaltungsbaulinie

Gestaltungsbaulinien entlang kommunaler Strassen gemäss kommunaler Erschliessungspläne

Gestaltungsbaulinien, die Teil von Sondernutzugnsplänen sind, sind nicht zu erfassen. Sie sind aus dem referenzierten Dokumenten (Pläne) ersichtlich und entfallen, sobald der jeweilige Plan aufgehoben oder überarbeitet wird.

7230 Rückwärtige Baulinie

rückwärtige Baulinien in kommunalen Nutzungsplänen, rückwärtige Baulinien dienen v.a. der Freihaltung bestimmter Bereiche

7240 Baulinie Infrastruktur

Baulinien entlang kommunaler Strassen gemäss kommunaler Erschliessungspläne

7250 Waldabstandslinie

Waldabstandslinien gemäss kommunaler Nutzungspläne (v.a. Erschliessungsplan)

7260 Baulinie Hecken

Baulinie, welche Hecken umgeben gemäss kommunaler Nutzungspläne (v.a. Erschliessungsplan)

7270 Baulinie Gewässer

Baulinien entlang öffentlicher Gewässer und Bachleitungen (eingedolte Gewässer) gemäss kommunaler Nutzungspläne (v.a. Erschliessungsplan)

7280 Immissionsstreifen

Gebiet zum Schutze vor Immissionen

7291-7299 weitere kommunale Baulinien

Weitere kommunale Baulinien

7891-7899 weitere linienbezogene Objekte EP

weitere linienbezogene Objekte

8891-8899 weitere punktbezogene Objekte EP

weitere punktbezogene Objekte